Denkmalschutz und Photovoltaik
In den letzten Jahren haben viele Bundesländer in Deutschland Richtlinien erlassen, die die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern.
Ein Beispiel ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das entschieden hat, dass das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien in der Regel überwiegt. Dies bedeutet, dass eine Genehmigung für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden nun zum Regelfall wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Solaranlagen das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals erheblich beeinträchtigen.
Einige Städte haben eine Gestaltungssatzung die man bei der Planung berücksichtigen muß.
Zum Beispiel die Stadt Rinteln. Dort haben wir auf dem Gebäude der Burghoffklinik am Blumenwall eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom für den
Eigenbedarf und der Wärmepumpe errichtet und mußten die Gestaltungsauflagen einhalten.
Gestaltungssatzung Altstadt Rinteln
Auch Kirchämter haben sich dem Bau von Photovolaikanlagen auf Ihren Kirchen geöffnet.
Auf der evangelisch lutherischen Kirche in Krückeberg Hessisch Oldendorf hat die Sunpower GmbH aus Aerzen eine 25kWp Photovoltaikanlage mit 14kWh Speicher installiert.
Die Gestaltung der Dachfläche wurde mit der Denkmalbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont und dem Amt für Bau- und Kulturpflege der Landeskirche Hannover abgestimmt und genehmigt.
Es wurde ein System gewählt das Dynamischen Stromtarif nutzen kann um damit neben den PV-Strom auch günstigen Strom von der Börse zu nutzen um die Kirche möglichst vollständig mit günstiger Erneuerbarer Energie zu versorgen. Weiterhin verfügt das System über eine Notstromfunktion die bei Stromausfall die Kirche weiter mit Strom versorgen kann.